Eugen
Richter im Reichstag
25. November 1871
Meine Herren! Ich kann nicht für das vorliegende
Gesetz stimmen, und um nicht in meinen Ansichten und Absichten mißverstanden
zu werden, welche mich zwingen, von der Mehrzahl meiner politischen Freunde
in dieser Frage mich zu trennen, muß ich die Gründe, die mich
bestimmen, kurz darlegen. Ich zweifle nicht daran, daß alle meine
politischen Freunde, viel lieber, als daß sie diesem Gesetze zustimmen,
dafür stimmen würden, daß alle Paragraphen der Gesetzgebung,
welche sogenannten Geistlichen exemte Stellungen einräumen, aufgehoben
werden. Wenn gleichwohl Anträge in dieser Richtung nicht eingebracht
werden, so geschieht es aus dem Grunde, weil man sich einen Erfolg augenblicklich
noch nicht von solchen Anträgen verspricht.
Sind wir also, sagen meine Freunde, augenblicklich
nicht in der Lage, diese besonderen erweiterten Rechte, welche die Gesetzgebung
dem Geistlichen zuweist, aufzuheben, so wollen wir wenigstens gegenüber
dem besonderen erweiterten Rechte auch besonders beschränkende Pflichten
auferlegen. Den vielen Privilegia favorabilia gegenüber soll ein privilegium
odiosum ihnen auferlegt werden. Es sind also wesentlich praktische Gründe,
Gründe der Taktik, welche die Mehrzahl
meiner politischen Freunde diesem Gesetze
günstig stimmen. Ebenso aus praktischen Gründen und vorwiegend
taktischen Gründen, kann ich dem vorliegenden Gesetze nicht zustimmen.
Es ist Bezug genommen worden in den Reden auf die Einsicht und das besondere
Verständniß der Abgeordneten aus dem Westen des Reichs in Hinsicht
auf die klerikalen Wahlagitationen. Nun, meine Herren, ich bin vom Rhein,
und die Herren aus den westlichen Provinzen werden wissen, daß ich
in Bezug auf die Wahlagitationen am Rhein und in Westfalen nicht gerade
im Stande der Unschuld mich befinde. Ich bin in Westfalen bei den Reichstagswahlen
durchgefallen, ich bin am Rhein bei den Reichstagswahlen durchgefallen,
ich bin in Westfalen gegen die Klerikalen bei den letzten Reichstagswahlen
durchgefallen, ich bin bei der vorletzten Wahl am Rhein durchgefallen,
obwohl mich die Klerikalen unterstützten.
(Heiterkeit.)
Ich hatte also Gelegenheit, die Sache von zwei
Seiten kennen zu lernen, und vielleicht trägt dies dazu bei, daß
ich die Sache etwas ruhiger und gelassener auffasse, als es anderswo vielleicht
geschieht. Praktisch, denke ich mir, kann die Agitation der Geistlichen
in drei Richtungen sich bewegen: entweder sie gehen mit der liberalen Partei,
oder sie gehen mit der Regierung gegen die liberale Partei, oder sie gehen
gegen die Regierung und gegen die liberale Partei zugleich. Die Möglichkeit
wenigstens, daß die Geistlichkeit mit der liberalen Partei geht,
wird man nicht abstreiten können. In Zeiten, wo etwa Steuerfragen
oder
Militärfragen im Vordergrunde des Interesses
stehen, ist ja kaum ein Grund gegeben, daß die Geistlichkeit einen
besonderen Standpunkt einnimmt; für diesen Fall möchte ich sie
in ihrer Agitation nicht beschränkt wissen,
(Heiterkeit.)
wenigstens so lange nicht, als auch die Beamten
in ihrer selben Agitation nicht beschränkt sind. Ich gehe in dieser
Hinsicht nicht so weit wie der Herr Abgeordnete von Ketteler, der dieselben
Schranken auch den Aerzten auferlegen will, den Notaren u. s. w. -- Indeß,
da Sie einmal im Amendiren sind, so könnten Sie mich ordentlich mit
der Vorlage befreunden, wenn Sie etwa inseriren wollten hinter: "Geistliche
oder andere Religionsdiener, Landräthe und andere Polizeidiener."
(Große Heiterkeit. Sehr gut! Bravo! im
Centrum.)
Der zweite Fall ist, daß die Geistlichkeit
mit der Regierung geht; das wird wenigstens mit der evangelischen Geistlichkeit
in den östlichen Provinzen in der Regel der Fall sein. Meine Herren,
für diesen Fall wird das ganze Gesetz keine Anwendung finden, die
Regierung besitzt das Anklagemonopol, sie wird auch in der neuen Straf=Proceßordnung
für politische Vergehen schwerlich dieses Anklagemonopol sich entreissen
lassen. Wenn je die Zeiten wiederkommen, die schon dagewesen sind, daß
in den Kirchen gepredigt wird gegen die parlamentarische Opposition, daß
Loyalitätsdeputationen im geistlichen Ornate erscheinen, um vor dem
Throne die parlamentarische Opposition zu schmähen, wenn Hofprediger
so weit gehen, daß sie selbst den Eröffnungsgottesdienst der
Session dazu
benutzen,
(Hört, hört! links)
um die anwesenden Abgeordneten der Opposition
abzukanzeln, dann wird man sich vergeblich nach diesem Paragraphen umsehen.
Wenn Sie dieses Gesetz amendiren wollen, so bitte ich Sie, es wenigstens
dahin zu amendiren, daß Sie Jedem aus dem Volke unabhängig vom
Staatsanwalt das Recht geben, auf Grund dieses Paragraphen eine Anklage
zu erheben. Der dritte Fall ist der, daß die Geistlichkeit zugleich
gegen die liberale Partei und die Regierung agitirt. Ich gebe zu, daß
diese Frage gegenwärtig im Vordergrunde steht. Ich am allerwenigsten
unterschätze die kulturfeindliche Richtung, welche die römische
Hierarchie nimmt. Wenn aber in diesem Falle wirklich auch ein innerer Zusammenhang
zwischen Regierung und liberaler Partei bestände, so würde die
Lösung eine sehr einfache sein. Die Regierungen brauchten eben nur
das liberale Programm, wie es in einigen Punkten der Abgeordnete Löwe
schon andeutete, zur vollen Ausführung zu bringen. Meine Herren, man
gebe dem Volke volle Vereins= und Versammlungsfreiheit, man schaffe freie
Privatschulen, man befreie die öffentlichen Schulen von der Aufsicht
der Geistlichkeit, man schaffe Civilstands=Register und führe die
obligatorische Civilehe ein, man dotire die Kirche aus öffentlichen
Mitteln nicht mehr, als sie aus privatrechtlichen Titeln verlangen kann.
Man lasse nicht aus öffentlichen Mitteln unter dem Namen Religionsunterricht
oder Theologie auf Schulen, Gymnasien, Universitäten
Dinge lehren, welche in schneidendem Widerspruche mit der wissenschaftlichen
Erkenntniß unserer Zeit stehen. Man verweise die Geistlichen für
die Eintreibung ihrer Kirchensteuer auf den gewöhnlichen Civilprozeß;
dann wird es sehr bald Tag werden, dann werden die schwarzen Gespenster,
vor denen sich viele der Herren so zu fürchten scheinen, sehr bald
verschwinden.
Wenn man hier gesagt hat, die Kirche übe
einen so großen Zwang auf ihre Angehörigen aus, so frage ich
Sie, wer ist es denn, der ihr den starken Arm zu diesem Zwange leiht? Sehen
wir nicht, wie in Berlin die Schutzmänner von Haus zu Haus gehen,
um die Eltern aufzufordern, ihre Kinder taufen zu lassen, und in ihrem
Eifer dafür keine Zeit finden, die allergewöhnlichste Straßenpolizei
zu handhaben! Wer ist es anders als der Polizeirichter, der in letzter
Instanz die Eltern zwingt, die Kinder in den von mir charakterisirten Religionsunterricht
zu schicken: Ja, diese Regierungen sind nicht wahrhaft liberal, sie wollen
dem Volke, das
mit gebundenen Händen der Geistlichkeit
gegenüber steht die Hände nicht frei machen, sie wollen dem Volke
keine Waffe in die Hand geben, sich gegen die Geistlichkeit zu vertheidigen,
sie wollen nur die Machtmittel des Staates vermehren, nur die Waffe des
Staatsanwalts schärfen.
(Sehr richtig!)
Glauben Sie in der That, daß die Regierung
hierbei mit diesen Mitteln ihre eigenen Zwecke erreichen werde? Glauben
Sie, daß, wenn die Staatsbehörde die Jugend systematisch verdummen
läßt, durch Strafrechts=Paragraphen die Eltern vor den Folgen
jener Verdummung geschützt werden können?
(Heiterkeit; Sehr gut! im Centrum.)
Glauben Sie, daß überhaupt mit Haß=
und Verachtungsparagraphen sich einen Opposition niederhalten läßt?
Der Herr Vorredner hat ganz recht, solche Verfolgungen dienen nur dazu,
die Opposition zu schüren, den Märtyrern aus diesem Paragraphen
wird hundertfach die Kraft des Widerstandes erwachsen, mit diesen Paragraphen
schlagen Sie die ultramontane Partei nicht, Sie kitzeln Sie nur,
(große Heiterkeit.)
und sie stacheln sie nur auf zu energischem
Widerstande. Wenn nicht der Text des Gesetzes, so sollten uns doch die
Motive und einige der Reden stutzig machen, die wir für dieselben
gehört haben. Nicht die Rechtswidrigkeit der unter Strafe gestellten
Handlungen wird hier zu beweisen gesucht, sondern nur die Staatsgefährlichkeit.
Und wie gelangt man zum Beweise der Staatsgefährlichkeit? Indem man
als Nothwendigkeit für das Bestehen des Staates hinstellt die
Nothwendigkeit, daß eine bestimmte Richtung
das Staatsruder in der Hand behält;
(ganz richtig!)
das ist dieselbe Begriffsverwechslung, mittelst
deren man stets ähnliche Maßnahmen vertheidigt hat. Ich kenne
nicht den Polizeigelehrten, der diese Motive geschrieben hat, aber täuscht
mich nicht Alles, so hat ihm jene Denkschrift dabei zum Muster gedient,
in der man einst jene berüchtigte Preßordnung in Preußen
zu begründen versucht hat. Das war auch eine Maßregel, um vor
den Wahlen eine politische Partei niederzuhalten. Wenn ich solche Reden
höre, wie sie hier gefallen sind, von dem "nothwendigen Ansehen" einer
Regierung, von der "maßvollen Opposition", von dem "Terrorismus einer
Parteiregierung", von den
"Schmeicheleien, denen die Massen ausgesetzt
würden", wenn ich sogar scheiden höre zwischen Parteien, die
im Staate stehen und die außerhalb des Staates stehen, zwischen nationalen
und internationalen, kosmopolitischen Parteien, -- meine Herren, da habe
ich lebhaft bedauert, daß es bei den letzten Reichstagswahlen dem
verflossenen preußischen Ministerpräsidenten von Manteuffel
nicht gelungen ist, ein Mandat hier zu erhalten; die Herren würden
von dieser Seite eine ihnen sehr unerwünschte Zustimmung gefunden
haben. Ich hatte gerade in der letzten Zeit Gelegenheit, die stenographischen
Berichte aus den
Kammerverhandlungen zu Anfang der fünfziger
Jahre zu lesen, und das sage ich Ihnen, es sind ganz genau dieselben Redewendungen,
dieselben Ausdrücke, mit denen damals Herr von Manteuffel die Reaktion
inaugurirt hat, mit denen er die Preßgesetze, die Strafgesetze, die
Vereinsgesetze eingeführt hat, unter denen wir heute noch zu leiden
haben. Darin irrt der Herr Abgeordnete von Ketteler, wenn er meint, dieses
Gesetz sei auf revolutionärem Boden erwachsen; am
allerwenigsten hat es etwas mit der französischen
Revolution gemein, der wir so herrliche Früchte für unsere Gesetzgebung
zu verdanken haben. Nein, dieses Gesetz stammt aus der Rüstkammer
der Reaktion. Das kann mich nicht trösten, daß der reaktionäre
Spieß, nachdem er bisher mehr gegen links gekehrt war, nun gegen
das Centrum gerichtet wird, dieselbe Hand, die ihn nach rechts gedreht
hat, kann ihn auch wieder nach links drehen. Haben wir doch schon gelesen,
daß die sächsische Regierung in ihrem besonderen Polizeieifer
versucht hat, ob sich nicht im Bundesrathe bei dieser Gelegenheit ein ähnliches
Gesetz auch gegen die socialdemokratische Partei machen ließe. Bis
jetzt ist dieser Vorschlag noch zurückgestellt worden, aber aus einigen
Reden, die hier gefallen sind,
habe ich Anklänge vernommen, als ob es
wohl angezeigt wäre, demnächst auch die deutsche Reichseinheit
an der socialdemokratischen Partei zu erproben. Ich gehöre durchaus
nicht zu Denjenigen, welche die Agitation der Socialdemokraten tragisch
nehmen, ich nehme sie viel weniger tragisch, als dies bei anderen in diesem
Hause der Fall zu sein scheint; ich bin der Meinung, daß, wenn gegenwärtig
das Getöse der Socialdemokraten etwas mehr auffällt, dies daher
kommt, weil im Uebrigen unser Parteileben augenblicklich so sehr still
ist. Aber, meine Herren, täuschen wir uns doch darüber nicht,
diese Stille wird nicht ewig
fortdauern. Der Gegensatz zwischen der großen
Mehrheit der Bevölkerung und der Regierung braucht nicht erst zu entstehen,
er ist vorhanden; es ist der Gegensatz zwischen dem Bestreben nach einer
wirklich parlamentarischen Regierung und einem Scheinkonstitutionalimus.
(Sehr wahr!)
Wenn man diesem Gegensatz gegenüber temporirt,
wenn man seine Austragung vertagt, ja, wenn man ihn sogar dort, wo er am
auffälligsten an die Oberfläche tritt, durch ein Pauschquantum
auf mehrere Jahre begraben zu können meint, -- der Gegensatz selbst
wird nicht verschwinden, er muß ausgekämpft werden. Es mag ja
sein, daß die große persönliche Autorität, deren
die gegenwärtigen Machthaber und Staatslenker genießen, im Stande
ist, die Entscheidung dieses
Kampfes in das nächste Decennium hinauszuschieben,
-- uns Jüngeren wird dieser Kampf nicht erspart werden, und ich würde
glauben, daß in diesem Kampfe mir an der Rüstung ein wesentlicher
Ring fehlen würde, wenn man mir dann vorhalten könnte, ich hätte
einstmals für ein solches Gesetz gestimmt.
(Bravo!)
Ich kann nicht anders wie gegen dieses Gesetz
ein entschiedenes Nein aussprechen.
(Bravo!)
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