Arbeiter.
[S.23]
Das
Programm der Freisinnigen Volkspartei
enthält
in Bezug auf Fragen, welche vorwiegend die
Arbeitnehmer interessieren, zur
freiheitlichen Ausgestaltung eine
große Zahl von Forderungen. Siehe
darüber den
Wortlaut des Programms unter „Freisinnige
Volkspartei“. Entsprechend dem
Programm sind die Abgeordneten der
Freisinnigen Volkspartei stets eingetreten
für die Erhaltung des bestehenden
Reichswahlrechts (siehe „Wahlrecht“) und
für
die Sicherung der Wahlfreiheit nicht
bloß durch Bewilligung von Diäten
(siehe „Diäten“)
sondern auch durch strenge Verurteilung
unzulässiger Wahlbeeinflussungen der
Arbeiter durch die Arbeitgeber. Die
Freisinnige Partei hat für das
Arbeiterschutzgesetz von 1891 gestimmt,
hauptsächlich wegen der Bestimmungen
desselben zur Einschränkung der Kinder-
und Frauenarbeit (siehe
„Arbeiterschutzgesetz“).
Die Freisinnige Volkspartei vertritt die
Koalitionsfreiheit und haben ihre
Mitglieder gegen die Verlängerung des
Sozialistengesetzes gestimmt (siehe
„Sozialistengesetz“),
unbeschadet ihres Widerspruchs gegen die von
den Sozialisten beabsichtigte Umgestaltung
der bestehenden Gesellschaftsordnung.
Ebenso
stimmten dieselben im preußischen
Abgeordnetenhaus am 24. Juli 1897 in der
Novelle zum Vereinsgesetz gegen das
sogenannte kleine Sozialistengesetz (siehe
„Vereinsgesetz“). Die Freisinnige
Volkspartei tritt für das freie
Vereinigungswesen der arbeitenden Klassen
ein.
Die freisinnigen Abgeordneten haben deshalb
die Ausdehnung des Zwangskassenwesens
auf dem Gebiete der Krankenversicherung,
Unfallversicherung und Invalidenversicherung
bekämpft. Die Freisinnige Volkspartei
sieht in dem Krankenkassengesetz von 1884
und der Novelle dazu von 1892 eine
Schädigung der Entwickelung des freien
Hilfskassenwesens.
Die Freisinnige Partei hat die
Abwälzung der
Unfallentschädigungen inbetrefs
der Krankenpflege während der ersten 13
Wochen nach dem Unfalle durch das neue
Unfallversicherungsgesetz bekämpft. Die
Freisinnige Partei trat für die volle
Entschädigung der Unfälle durch
die Arbeitgeber ein, wollte aber die
Ausführung
dieser Entschädigungspflicht nicht dem
Monopol von Berufsgenossenschaften
übertragen sehen. Die Freisinnige
Partei hat gegen das neue
Invaliditätsversicherungsgesetz
gestimmt, weil eine derartige Versicherung
für große Klassen der davon
betroffenen Personen überhaupt nicht
zweckmäßig ist,[S.24] für
andere Arbeiter nicht zureichend erscheint,
eine Verminderung der anderweitigen
Fürsorge für alte und invalide
Arbeiter befürchten
läßt und die Arbeiter das
Linsengericht des Rentenanspruchs erkaufen
läßt durch
eine weitgehende obrigkeitliche Kontrole
über ihre persönlichen
Verhältnisse.
Die
Freisinnige Volkspartei ist entsprechend
ihrem Programm für die Verkürzung
der Arbeitszeit durch die Gesetzgebung in
solchen Gewerbszweigen, in welchen
durch die Dauer der Zeit die Gesundheit der
Arbeiter gefährdet wird. Sie
erachtet aber die unter Berufung hierauf
erlassene Bäckereiverordnung (siehe
„Bäckereiverordnung“)
für durchaus
abänderungsbedürftig. Auch
widerstrebt ihr die allgemeine,
schablonenhafte Regelung der
Schlußzeit in offenen Verkaufslokalen
durch die
Gesetzgebung (siehe
„Ladenschlußzeit“). — Die Freisinnige
Volkspartei ist gegen
die Einführung eines allgemeinen
Maximalarbeitstages, weil eine solche
Maximalarbeitszeit, wenn sie der ohnehin
thatsächlich im Durchschnitt
stattfindenden Arbeitszeit entspricht, nur
eine papierne Bedeutung hat und das
diskretionäre Ermessen der
Polizeibehörde erweitert, während
eine allgemeine
Verkürzung der Arbeitszeit im Wege der
Gesetzgebung die Arbeiter selbst unter
Verminderung des Lohnes schädigen und
der natürlichen, ohnehin auf
allmähliche
Verkürzung der Arbeitszeit gerichteten
Entwicklung der wirtschaftlichen
Verhältnisse in einer für die
gesammte Volkswirtschaft nachteiligen Weise
vorgreifen
würde (siehe darüber
„Maximalarbeitstag“).
Die
Freisinnige Volkspartei will die
Freizügigkeit der Arbeiter, d. h. das
Recht, dort zu arbeiten, wo man am besten
bezahlt und behandelt wird, nicht angetastet
sehen, verwirft auch die von den
Konservativen angestrebte Erschwerung des
Wechsels des Arbeitsverhältnisses und
der Aufsuchung anderer Arbeitsgelegenheiten
an fremden Orten (polizeiliche Atteste,
Verteuerung der Eisenbahnfahrt u. s. w.).
Die Freisinnige Volkspartei will den
Arbeitern die Erwerbung von Grundbesitz
erleichtern, insbesondere im Wege der
Parzellirung
durch Einschränkung des Besitzes zur
toten Hand, Verkauf der Staatsdomänen
und
Aufhebung der Familienfideikommisse. Die
Freisinnige Volkspartei erblickt in
jeder Einschränkung der Gewerbefreiheit
und in jeder Maßnahme, welche darauf
abzielt, die Innungen zu Zwangskorporationen
umzugestalten, Beschränkungen der
Erwerbsfreiheit der Arbeiter (siehe
„Handwerkerorganisation“). Die Freisinnige
Volkspartei ist für gesetzliche
Anerkennung der auf Selbsthilfe
begründeten
Vereinigungen, darunter auch der
Gewerkvereine, (siehe „Gewerkvereine“) und
für
Förderung der allgemeinen und
technischen Bildung der arbeitenden Klassen.
Die
Freisinnige Volkspartei hat insbesondere im
Interesse der Arbeiter die
Steigerung der Militärlasten durch
Erhöhung der
Friedenspräsenzstärke in der
Militärvorlage von 1892/93, und zwar
auch nach der Auflösung des Reichstags
im
Mai 1893 bekämpft (siehe
„Militärfragen“). Andrerseits sind die
freisinnigen
Abgeordneten stets für die
Verkürzung der Dienstzeit im Frieden
für diejenigen
eingetreten, welche nicht das
Einjährig-Freiwilligen-Privilegium
erlangen
können.
Die
freisinnigen Abgeordneten haben insbesondere
im Interesse der
Arbeiter die fortgesetzte Erhöhung der
indirekten Steuern im Reiche bekämpft,
namentlich gegen die höhere Belastung
notwendiger Lebensmittel durch [S.25] Zölle
und Verbrauchssteuern, wie des
Petroleums, Kaffee, Schmalz, Speck, Eier
usw. gestimmt. Die freisinnigen
Abgeordneten haben den Getreidezoll
bekämpft, weil derselbe zum Vorteil der
Grundrente insbesondere den Arbeitern das
Brot in beträchtlicher Weise verteuert.
Ebenso bekämpfen die freisinnigen
Abgeordneten den Antrag Graf Kanitz (siehe
„Kanitz,
Antrag“), weil derselbe auf einem Umwege
durch Monopolisirung und Verteuerung
der Getreideeinfuhr dieselbe
Getreideverteuerung wie die
Getreidezölle
bezweckt. Die Freisinnige Volkspartei
bekämpft auch die industriellen
Schutzzölle, welche zur Erhöhung
des Arbeitslohnes im Allgemeinen nicht
beitragen, den Verbrauch auch des Arbeiters
vielfach verteuern und eine
ungesunde Ausdehnung einzelner
Fabrikationszweige befördern, die auf
die Dauer
auch den in denselben beschäftigten
Arbeitern zum Nachteil gereicht.
Dagegen
hat die Freisinnige Volkspartei für die
geltenden Handelsverträge gestimmt,
weil dieselben geeignet sind, den
internationalen Warenaustausch zu
erleichtern, den Absatz deutscher Produkte
und Fabrikate zu fördern und den
Konsum insbesondere auch der Arbeiter in
mancher Beziehung wohlfeiler zu
gestalten. Die Freisinnige Volkspartei hat
alle Kraft darein gesetzt, es zu
verhindern, daß die Mehrkosten des
neuen Militärgesetzes von 1893 durch
neue
Verbrauchsabgaben gedeckt werden. Die
Ablehnung der 1893 und 1894 seitens der
Regierung beantragten Tabakfabrikatsteuer
(siehe „Tabaksteuer“) ist wesentlich
auch der Freisinnigen Volkspartei zu
verdanken.
Die
Freisinnige Volkspartei
bekämpft in der Währungsfrage die
Bestrebungen der Bimetallisten, weil die
Einführung eines minderwertigen
Silbergeldes, abgesehen von allgemeinen
Schädigungen der Volkswirtschaft,
insbesondere auch den Arbeitern zum Nachteil
gereichen würde. Denn die
Geldverschlechterung müßte eine
allgemeine
Preissteigerung zur Folge haben, welcher die
Löhne durch entsprechende Erhöhung
erst nach einer langen und für den
Arbeiter überaus nachteiligen
Uebergangszeit
folgen würden. Ueber die Stellung der
Konservativen und der Sozialisten zu den
Arbeitern siehe “Konservative“ und
„Sozialiste“.
Die
Freisinnige Volkspartei brachte
schon in der Session 1893/94 einen Antrag
ein, zeitgemäß die
Rechtsverhältnisse
der in Haus- und Landwirtschaft
beschäftigten Personen, welche nicht
der
Gewerbeordnung oder dem Handelsgesetzbuch
unterstellt sind, zu regeln. In der
Sitzung vom 11. März 1897 wurde im
Reichstag ein Antrag der Freisinnigen
Volkspartei
(Lenzmann) angenommen, die Regierungen zu
ersuchen, dem Reichstag baldigst
einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die
Rechtsverhältnisse zwischen den
landwirtschaftlichen und
forstwirtschaftlichen Arbeitern sowie dem
Gesinde
einerseits und deren Arbeitgebern
andererseits reichsgesetzlich geregelt
werden. Auch hat die Freisinnige Volkspartei
in dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei
dem Kapitel des Dienstvertrages für die
in dasselbe aus der Initiative des
Reichstages eingeflochtenen
Arbeiterschutzbestimmungen gestimmt. Siehe
darüber
und über die Verdächtigungen der
Freisinnigen Volkspartei seitens der
Sozialdemokratie in Bezug auf die Reform der
Gesindeordnungen unter „Gesinderecht“.